Kategorien
Jagd Fortbildung

Gutachter

Seit 1991 bin ich Sammler von Patronen.
Das Sammelgebiet umfasst dabei über den normalen Munitionserwerbsschein
– das Gebiet der „zivilen Patronenmunition für Lang- und Kurzwaffen“.
Eine Erweiterung des Bundeskriminalamtes ergab ebenso das
–  Sammelgebiet der nach dem WaffG-verbotenen Patronen.
Das Bundeswirtschaftsministerium rundete das Sammelgebiet ab, so dass auch noch
–    Munition aus dem militärischen Bereich hinzustieß.

Die Sammlung wurde im Laufe der Jahre soweit ausgeweitet, dass man von den
Papierpatronen bis zur heutigen hülsenlosen Munition,
unterschiedlichste Zündmechanismen (Randfeuer-, Zentralfeuer, Berdanzündung, elektr. Zündung, Lefaucheaux, …)
unterschiedlichste Geschosse derselben Patronen
verschiedenste Hülsenformen, …
betrachten kann.

Neben Vorträgen bei der Polizei (kriminaltechn Untersuchungsstelle, …) und an der Fachhochschule (FHöV NW) diene ich seit 2005 auch für nahegelegene Behörden als Ansprechpartner, wenn es um sachkundige Aussagen, Stellungnahmen oder Gutachten geht.

Ich bin dabei Mitglied der 
-Patronensammler-Vereinigung e.V., der 
-DEVA (Deutsche Versuchs- u. Prüfanstalt für Jagd- u. Sportwaffen) und im 
-Forum Waffenrecht.

Kategorien
Jagd Fortbildung

Dozententätigkeiten

REFERENTENTÄTIGKEIT

Eine besondere Freude und Ehre stellte es für mich dar, dass ich im Jahr 2009 vom
Landesverband der Berufsjäger Nordrhein-Westfalen e.V. zu einer
Jagdrechtlichen Fortbildungsveranstaltung“ als Referent geladen worden war.

Bestätigte Jagdaufseher und auch Berufsjäger sind nach ministeriellem Erlaß aus 1993 verpflichtet, spätestens alle fünf Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung des Landesjagdverbandes NW oder an anderer geeigneter Stelle teilgenommen zu haben.

Es wurde eine auch für mich recht anregende Veranstaltung, welche bei den Jagdprofis wohl solche Anerkennung gefunden hat, dass auch darüber hinaus Kontakt zu mir gepflegt wird und Empfehlungen zu Vorträgen bei HR-Versammlungen ausgesprochen werden.

Dabei kann unter unterschiedlichen Themengebieten ausgesucht werden:
> Jäger in der Öffentlichkeit
> Geocaching contra Jagd (Kurzvortrag)
> Das Waffengesetz und seine Aufbewahrungsvorschriften
> Waffen auf Reisen und deren Aufbewahrung (Kurzvortrag)
> Munitionsaufbewahrung (Kurzvortrag)
> Schießen – wann erlaubt (Kurzvortrag)
> Waffen und Erben
> Bleifreie oder -haltige Munition (Kurzvortrag)
> Absicherung von Gesellschaftsjagden
> Das Urteil des EGMR und seine Konsequenzen für uns Jäger (in
Vorbereitung)
> Wildbrethygiene (Langvortrag)
oder auch
> nach Absprache

Des weiteren habe ich im Jahr 2010 eine Fortbildungsveranstaltung „Waffenhandhabung“ für Sachbearbeiter von Waffenrechtsbehörden gehalten.
Hierbei war Inhalt des Seminares:
– Erkennen des Zustandes der Waffe (geladen, gesichert, gespannt, …) und
– möglichst sicherer Umgang bis zum Zustand entladen, gesichert, event. entspannt

Kategorien
Jagd Fortbildung

Wildbrethygieneseminare

Wildbrethygiene-Seminar nach dem neuen EU-Hygienerecht – „kundige Person

Seit März 2008 fanden in den Kreisjägerschaften des Landesjagdverbandes NW Nachschulungen in Hinsicht auf die neuen EU-Fleischhygienevorschriften für Jagdscheininhaber statt.
Der Landesjagdverband sicherte dem Ministerium zu diese Schulungen durchzuführen, wobei speziell Jagdscheininhaber die ihre Prüfung vorm 01.02.1987 absolviert haben, dringend an diesem Seminar teilnehmen sollten, denn sie sind weder kundige, noch ausreichend geschulte Personen nach den heute geltenden Hygienevorschriften.

Personen, welche nach dem 01.02.1987, aber noch vor dem Mai 2009 ihre Prüfungen abgelegt haben, sind nach jetzigem Recht „ausreichend geschulte Personen“. Diese werden in den Staatsforsten der neuen Bundesländer speziell bei Gesellschaftsjagden ebenso wenig als Jäger zugelassen, wenn sie nicht eine solche Bescheinigung über diese Schulung vorweisen können.

Seit Mai 2008 kann es hinsichtlich Vermarktung, Trichinenproben-Entnahme, … Probleme für diese Waidgenossen geben.
Diese Probleme entstehen hauptsächlich beim Vermarkten im Großhandel, man sollte aber auch an das Produkthaftungsgesetz und unserem Versicherungsschutz denken, wenn wir es an Privatpersonen abgeben, denn die Jäger gelten nun als Lebensmittelhändler.

Bei den Folgeterminen im Jahre 2009 wurde einigen Personen deutlich, dass diese Beschulung doch dringendst auch von den Jägern mit Prüfungen nach 1987 besucht werden sollten. Bei diesen Terminen erschienen immer noch zwischen 17 und 85 Teilnehmer – nun aber nicht nur aus dem Nahbereich, sondern teilweise aus Hagen, Düsseldorf oder Dortmund.

Auch zu  diesen Terminen konnten einige nicht erscheinen und baten immer noch um einen Nachfolgetermin. Dieser findet nur nach Absprache mit der Kreisjägerschaft Steinfurt und bei genügend Anmeldungen statt.

Anfragen und Meldungen sind an die                                  Kreisjägerschaft Steinfurt – Geschäftsstelle       
zu richten.

Für Mitglieder des LJV NW kostet das Seminar 20,– Euro – bei Nichtmitgliedern werden Bearbeitungskosten von 75,– Euro durch die KJS Steinfurt erhoben.

Den neuesten Seminartermin entnehmen Sie bitte dem Menüe „Neuigkeiten“ und dort „Aktuelle Veranstaltungen“ – „Jagdlich Aktuelles“.