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Jagd Fortbildung

Dozententätigkeiten

REFERENTENTÄTIGKEIT

Eine besondere Freude und Ehre stellte es für mich dar, dass ich im Jahr 2009 vom
Landesverband der Berufsjäger Nordrhein-Westfalen e.V. zu einer
Jagdrechtlichen Fortbildungsveranstaltung“ als Referent geladen worden war.

Bestätigte Jagdaufseher und auch Berufsjäger sind nach ministeriellem Erlaß aus 1993 verpflichtet, spätestens alle fünf Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung des Landesjagdverbandes NW oder an anderer geeigneter Stelle teilgenommen zu haben.

Es wurde eine auch für mich recht anregende Veranstaltung, welche bei den Jagdprofis wohl solche Anerkennung gefunden hat, dass auch darüber hinaus Kontakt zu mir gepflegt wird und Empfehlungen zu Vorträgen bei HR-Versammlungen ausgesprochen werden.

Dabei kann unter unterschiedlichen Themengebieten ausgesucht werden:
> Jäger in der Öffentlichkeit
> Geocaching contra Jagd (Kurzvortrag)
> Das Waffengesetz und seine Aufbewahrungsvorschriften
> Waffen auf Reisen und deren Aufbewahrung (Kurzvortrag)
> Munitionsaufbewahrung (Kurzvortrag)
> Schießen – wann erlaubt (Kurzvortrag)
> Waffen und Erben
> Bleifreie oder -haltige Munition (Kurzvortrag)
> Absicherung von Gesellschaftsjagden
> Das Urteil des EGMR und seine Konsequenzen für uns Jäger (in
Vorbereitung)
> Wildbrethygiene (Langvortrag)
oder auch
> nach Absprache

Des weiteren habe ich im Jahr 2010 eine Fortbildungsveranstaltung „Waffenhandhabung“ für Sachbearbeiter von Waffenrechtsbehörden gehalten.
Hierbei war Inhalt des Seminares:
– Erkennen des Zustandes der Waffe (geladen, gesichert, gespannt, …) und
– möglichst sicherer Umgang bis zum Zustand entladen, gesichert, event. entspannt