Bau und Verwenden eines Jagdanhängers zum Personentransport
Jedermann darf einen Anhänger bauen, der aber vom TüV (Gutachten) abgenommen werden muss, wenn er im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden soll. Somit muss er den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Aktualisiert (Freitag, 06. Juli 2012 um 11:35 Uhr) |
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