Bei dem Versuch, die Finanzlage der Landeshauptstadt in den Griff zu bekommen, haben Oberbürgermeister W. Schuster und Stadtkämmerer M. Föll am Mittwoch eine Wende vollzogen. Vor der Presse kündigten sie an, die Einführung einer Waffenbesitzsteuer derzeit nicht weiterzuverfolgen.
Aktualisiert (Freitag, 06. Juli 2012 um 11:34 Uhr)
Berichte - soll bei nicht ganz aktuellen Dingen aufklären, falls etwas nicht klar sein sollte oder halt "nur" informieren
> allgemein > im Jagdlichen allgemein > im Rechtlichen Bereich
Aktualisiert (Samstag, 18. September 2010 um 06:33 Uhr)
Schiewerling zu Besuch
26.08.2010, 14:30 h „hoher Besuch“ in der Jagdschule
MdB Karl Schiewerling erscheint auf seiner diesjährigen Sommertour durch seinen Wahlkreis mit der Kreistagsabgeordneten Franzis Ruwe, und einer Delegation aus Nordwalder Politikern an der Jagdschule in Nordwalde.
Aktualisiert (Dienstag, 03. Juli 2012 um 00:27 Uhr)
Auf Grund der Schweinepest (ESP) in Nordrhein-Westfalen ist zum Schutze der Schweinemastbetriebe eine "Pufferzone" vom MUNLV in Düsseldorf festgelegt worden. Das Ministerium hat als Hauptlebensbereich für das Schwarzwild die Mittelgebirgslagen, die Davert im Münsterland und den Dämmerwald bei Wesel festgelegt. Obwohl in den letzten Monaten keine erneuten Fälle bestätigt wurden ist diese Zone in den Übergangsbereichen von den Mittelgebirgen zum Münsterland eingerichtet worden, wo das Schwarzwild "rigoros bejagt" werden soll.
Aktualisiert (Samstag, 18. September 2010 um 06:16 Uhr)
Es gibt für den Privatmann keine Pflicht einen Lehrgang zu machen. Jeder darf sich eine Kettensäge kaufen und dann damit in seinem Garten Bäume fällen - solange diese z.B. keinen Bestandsschutz nach der Ortssatzung genießen.
Der "Kettensägenführerschein" kann nur jedem empfohlen werden, wie auch die entsprechende Schutzbekleidung.
Ein Privatmann wird aber in die Pflicht genommen, wenn er als sogenannter "Selbstwerber" im staatlichen und privaten Forst Sägearbeiten durchführen (Holz für den Eigengebrauch) möchte. Dem Förster ist es dienstlich untersagt jemanden mit einer Motorsäge im Wald arbeiten zu lassen - aus haftungsrechtlichen Gründen wird auch kein Privatwaldbesitzer dieses erlauben, da es mittlerweile Urteile gibt, die diese hinsichtlich Kosten und Folgekosten in die Haftung genommen haben, da sie einen Nichtkundigen gefährliche Arbeiten haben ausführen lassen und die Berufsgenossenschaften sich weigern für Unfälle aufzukommen, wenn der Sägende diesen Lehrgang nicht absolviert hatte.
Aktualisiert (Samstag, 18. September 2010 um 06:14 Uhr)