Wir haben immer noch keine gesetzliche Klärung in der Anwendung dieser Geräte beim Führen und Abrichten der Hunde.
Festzuhalten bleibt auf alle Fälle, dass selbst Gutachter einen sachkundigen Umgang mit den Geräten fordern und rechtliche Vorschriften teils die Geräte tolerieren, sofern diese bei der Hundeausbildung sachkundig eingesetzt werden. Für die Jagd bedeutet dieses, dass ein solches Gerät keine Verwendung finden darf, denn zur Jagd sollen nur brauchbare Jagdhunde verwandt werden (Forderung des BJG) und dieses bedeutet, dass ein in Ausbildung befindlicher Hund bei der Jagd nichts zu suchen hat.
Quellen:
Dipl. Ing. Dieter Klein, Münster
RA Frank Richter, Dossenheim (Anwaltzentrale)
Aktualisiert (Donnerstag, 30. September 2010 um 21:33 Uhr)
Template by real79.org